Gesetzliche Vorschriften verpflichten zu einer Eigenbeteiligung der Patienten an den Behandlungskosten.
Diese Eigenbeteiligung soll bitte bei dem ersten Termin entrichtet werden.
Grundsätzlich sind aber Kinder unter 18 Jahren frei. Auch eine Härteklausel kann manche Patienten von der Zahlung befreien.
Für einen Befreiungsschein wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Weiterhin brauchen Versicherte der Berufsgenossenschaften keine Eigenbeteiligung zu zahlen, sowie auch Postbeamtenkasse A und Polizei- und Bundeswehrangestellte